Alfred Siegfried war ein Lehrer und verurteilter Pädokrimineller, der von 1926 bis 1958 das Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse leitete. Siegrieds antiziganistische Ideologie stützte sich massgeblich auf die rassenhygienischen Schriften Joseph Jörgers.
Der Psychiater JosephJörger leitete von 1892-1930 die Klinik Waldhaus in Chur. Seine sogenannten erbbiologischen Studien über die Mitglieder Jenischer Familien sollten die Erblichkeit von «Abirrungen vom gewöhnlichen Familientypus» bei jenischen Familien belegen, die sich unter anderem als «Vagabundismus, Unsittlichkeit, Geistesschwäche und Pauperismus» abzeichnen würde. Jörger war ein Schüler Auguste Forels.
Auguste Forel gilt als Vater der Schweizer Psychiatrie. Er war von 1879-1898 Direktor der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich. Er vertrat Standpunkte der Eugenik und führte im Bürghölzli die ersten eugenisch motivierte Zwangssterilisationen Europas durch. Forels Schüler Alfred Ploetz und Ernst Rüdin wurden zu führenden Rassenhygienikern in NS-Deutschland.
Bis 1981 konnten Menschen in der Schweiz ohne Strafurteil administrativ versorgt, eingesperrt, entmündigt oder ihren Familien weggenommen werden. Betroffen waren unter anderem arme Menschen, Fahrende, Jenische und Sinti, sogenannte «arbeitsscheue» Personen, oder ledige Mütter.. Zu den häufigsten Massnahmen gehörte die Fremdplatzierung und Verdingung von Kindern und die zwangsweise Unterbringung Erwachsener in Armenhäusern, «Arbeitserziehungsanstalten» oder psychiatrischen Kliniken.
Das sogenannte Hilfswerk der Pro Juventute wurde 1926 von Alfred Siegfried ins Leben gerufen - mit der Intention, «den Verband des fahrenden Volkes zu sprengen». Mit Unterstützung der Vormundschaftsbehörden wurden bis 1972 rund 600 Kinder systematisch aus ihren Familien gerissen. 2024 wurde die Verfolgung der Jenischen in Zusammenhang mit dem Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft.
Jenische sind eine anerkannte nationale Minderheit in der Schweiz mit eigener Geschichte, Sprache und kulturellen Traditionen. Jenische waren über Generationen von Ausgrenzung, Vertreibung und staatlicher Verfolgung betroffen. Besonders einschneidend war die systematische Wegnahme von Kindern aus jenischen Familien im 20. Jahrhundert im Rahmen der sogenannten fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Hanspeter Zablonier bezeichnet sich selbst als Jenisch.
Die JVA Pöschwies in Regensdorf ist die grösste geschlossene Justizvollzugsanstalt der Schweiz. Auch Menschen, die zu stationären Massnahmen oder einer Verwahrung verurteilt worden sind, sind dort inhaftiert. Wie der Grossteil der Verwahrten in der Schweiz lebt Hanspeter Zablonier also im strafrechtlichen Normalvollzug; obwohl der UNO-Pakt II fordert, dass eine Verwahrung sich massgeblich von den Haftbedingungen einer Freiheitsstrafe auszeichnen sollte.
Bei Gewaltdelikten werden oft forensisch-psychiatrische Gutachten eingesetzt, um die zukünftige Gefährlichkeit des:der Angeschuldigten oder Straftäter:in für die Allgemeinheit einzuschätzen. Ungünstige Gefährlichkeitsprognosen können präventiven Freiheitsentzug in Form der Verwahrung begründen. Kritiker:innen sehen dies als Zirkelschluss, da die Zuverlässigkeit von Gefährlichkeitsprognosen, die zur Verwahrung führen, naturgemäss nie überprüft werden können.
2010 entschuldigte sich Eveline Widmer-Schlumpf an einem Gedenkanlass für sog. administrativ Versorgte erstmals im Namen des Bundesrats für das diesen Personen zugefügte Leid. 2013 folgte ein nationaler Gedenkanlass in Bern für alle Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen, wo Simonetta Sommargua sich entschuldigte und bekannt gab, dass das EJPD einen Runden Tisch zur Aufarbeitung der Geschichte fürsorgerischer Zwangsmassnahmen formieren würde und auch Solidaritätsbeiträge für Opfer erwägte.
Die Therapierbarkeit von Straftäter:innen ist im Strafrecht massgeblich dafür, ob bei Täter:innen, die als rückfallgefährdet eingestuft werden, therapeutische oder rein sichernde Massnahmen im Rahmen der Verwahrung angeordnet werden. Ob ein Straftäter als therapierbar beziehungsweise-willig gilt, wird durch Gutachter:innen attestiert. Eine mangelnde Therapiebereitschaft kann zu Disziplinarmassnahmen, negative Verlaufsberichte und Verlängerungen der Verwahrung führen. Menschenrechtsaktivist:innen kritisieren, dass damit faktisch ein Therapiezwang besteht.
Als Verdingkinder bezeichnet man Kinder, die Behörden im Rahem der sogenannten fürsorgerischen Zwangsmassnahmen ihren Familien wegnahmen und bei Bauernfamilien oder in Heimen platzierten. Viele mussten schon früh hart arbeiten, erlebten Gewalt, Isolation oder Missbrauch und hatten kaum Zugang zu Bildung oder Schutz. Zehntausende Kinder waren in der Schweiz bis weit ins 20. Jahrhundert von diesem System betroffen.
Die Verwahrung ist keine Strafe, sondern eine sichernde Massnahme. Sie kann angeordnet werden, wenn eine Person als rückfallgefährdet eingeschätzt wird. Je nach attestierter Therapiebarkeit des Täters werden im Anschluss an die Haftstrafe stationäre therapeutische Massnahmen (die sogenannte «kleine Verwahrung») oder rein sichernde Massnahmen (die ordentliche Verwahrung) angeordnet. Die Dauer ist grundsätzlich unbefristet. Kritiker:innen sehen darin eine problematische Verschiebung vom Schuldstrafrecht hin zu einem System der Risikoverwaltung.
Als indirekten Gegenvorschlag zur 2013 lancierten Volksinitiative Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen verabschiedete das Parlament 2016 das sogenannte Aufarbeitungsgesetz (AFZFG). Mit dem Gesetz stand Opfern ein Solidaritätsbeitrag von 25'000 CHF sowie Einsicht in die sie betreffenden Akten zu. Ferner verpflichtete es die Kantone zur Einrichtung von Opferberatungsstellen und den Bundesrat zur Unterstützung.